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Die DIN 33430 beschreibt "Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen".
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Sie ist eine Prozessnorm und keine Produktnorm.
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Und sie ist praxisorientiert
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1994 startete der BdP die Initiative eine DIN-Norm zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung zu erstellen.
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Die DIN 33430 wurde im Juni 2002 veröffentlicht.
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Zu den Nutzern zählen unter anderem die Auftraggeber, Auftragnehmer, Testverlage, Bewerber und Verfahrensentwickler.
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Interne Personalprozesse sollen effektiviert werden.
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Die Entscheidungssicherheit bei der Personalauswahl soll verbessert werden.
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Sie kann einen Imagezugewinn für den Auftraggeber ermöglichen.
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Sie soll Rechtssicherheit bei der Eignungsbeurteilung ermöglichen.
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Sie dient als Leitfaden für die Planung sowie die Durchführung von berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen.
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Sie dient der Qualitätssicherung und der Qualitätsoptimierung.
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Außerdem dient sie dem Schutz der Bewerber.
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Die DIN 33430 umfasst Inhalte zur Eignungsbeurteilung sowie Anforderungen an den gesamten Prozess der Eignungsbeurteilung.
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Somit umfasst sie alle Prozesse von der Planung der Untersuchung, Auswahl der geeigneten Verfahren bis hin zur Information von Unternehmen und Bewerbern.
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Zusätzlich beinhaltet sie Anforderungen an die Kenntnisse und Praxiserfahrungen der Auftraggeber sowie allen anderen Personen die im Prozess der
Eignungsbeurteilung mitwirken.
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Zusammengefasst legt sie demnach Qualitätskriterien und Qualitätsstandards für die berufsbezogene Eignungsbeurteilung fest, sowie Qualitätsanforderungen an alle
Beteiligten der Eignungsbeurteilung.
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Arbeits- und Anforderungsanalyse
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Auswahl und Zusammenstellung von Verfahren
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Planung der Untersuchungssituation
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Durchführung der Untersuchung
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Dokumentation
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Auswertung, Interpretation und Urteilsbildung
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Qualitätsanforderungen an Auftragnehmer und Mitwirkende
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Sie hilft NICHT bei Personalentscheidungen !!!!!!!!!
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Bei den DIN-Normen handelt es sich nicht um Rechtsnormen.
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Die DIN 33430 kann jedoch Bedeutung erlangen im Zuge des "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)".
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Checklisten dienen einem schnellen Screening, ob die Prozesse die Anforderungen der DIN 33430 erfüllen.
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Es können Fortbildungen besucht werden,
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und Personallizenzen können erworben werden.
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Zertifikate ermöglichen es den Unternehmen (Organisationen), nachzuweisen, dass sie den Qualitätsanforderungen gerecht werden.
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Das TBS-TK (Testkuratorium) nimmt explizit Bezug auf die DIN 33430.
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Es können 3 verschiedene Lizenzen erworben werden:
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Lizenz MV für Mitwirkende an Verhaltensbeobachtungen
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Lizenz ME für Mitwirkende an Eignungsinterviews
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Lizenz A für Auftragnehmer.
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Derzeit sind die Lizenzen auf 5 Jahre beschränkt.